Erste Überlegungen

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Inhaltsverzeichnis

Bevor es so richtig los geht

Es ist soweit, ihr habt drei Sachverhalte in der Hand, was nun? Entscheidet euch, in welchem Rechtsgebiet ihr die HA schreiben wollt. Dabei solltet ihr euch objektiv an jeden Sachverhalt setzen, diesen durchlesen und euch nach folgenden Kriterien entscheiden:

  • Welcher Sachverhalt sagt mir zu, welcher Sachverhalt erscheint für eine Bearbeitung am interessantsten?
  • Natürlich spielen eventuelle Vorlieben bei den Rechtsgebieten immer eine Rolle, achtet allerdings darauf, dass ihr euch nicht voreilig festlegt oder euch von Gerüchten („In Strafrecht gibt es immer schlechte(re) Noten und es fallen viele durch“) verleiten lasst. Es kommt darauf an, welcher Sachverhalt euch so erscheint, dass ihr euch mit ihm mehrere Wochen beschäftigen könnt! Unterschätzt diesen Punkt nicht. Ihr werdet in den nächsten Wochen diesen Sachverhalt zigmal lesen und in bis ins kleinste Detail bearbeiten. Da sollte die Motivation immer stimmen!

Arbeit mit dem Sachverhalt

Jetzt habt ihr euch entschieden und es gilt loszulegen. Ein sicherer Anfang ist grundlegend für eine gelungene Fallbearbeitung. Es empfiehlt sich dabei in drei Schritten vorzugehen. Ziel ist es, denn Sachverhalt zu kennen und zu verstehen:


Aufnahme des Sachverhalts

Zu Anfang solltet ihr den Falltext mehrmals (!), gründlich und mit höchster Konzentration lesen. Es geht zunächst darum, durch wiederholtes sorgfältiges Lesen die geschilderten Umstände des Falles klar zu machen.

Denkt euch in den Sachverhalt hinein. Dazu gibt es einige Hilfsmittel:

  • Die Rollentechnik: Versucht euch vorzustellen, was die einzelnen Personen im Sachverhalt antreibt (im Zivilrecht (was will wer von wem woraus?). Aus der Sicht jeder einzelnen Person sind deren Interessen zu erfassen und nachzuvollziehen.
  • Die Filmtechnik: Bei der Filmtechnik lässt man das Geschehene wie einen Film vor seinem geistigen Auge ablaufen. Die bildliche Betrachtung dient dazu, den Fall in seiner Gesamtheit und in der Abfolge der Ereignisse aufzunehmen. An bestimmten Stellen hält man den Film an und fragt nach der rechtlichen Relevanz des gezeigten Verhaltens. Diese Technik empfiehlt insbesondere im Strafrecht, wo die Strafbarkeit von mehreren aufeinanderfolgenden Handlungen des/der Täters/Täter zu beurteilen ist.
  • Die Erzähltechnik: Wenn ihr nicht in der Bibliothek sitzt, empfiehlt es sich sehr, den Sachverhalt jemandem zu erzählen. Durch den Vorgang des Erzählens wird es einem leichter gemacht, den Sachverhalt in seiner ganzen Tiefe zu begreifen.


Egal zu welcher Methode ihr neigt, wichtig ist wirklich, dass ihr den Falltext mehrmals lest.

Dabei empfiehlt es sich, Notizen und Stichpunkte/-wörter an den Rand zu schreiben!!

Die durch das Lesen aufgenommenen Umstände sollten zunächst gedanklich gesammelt werden („Durchforsten des Sachverhalts“). Grundsätzlich ist dabei davon auszugehen, dass alle Sachverhaltsumstände für die Lösung relevant sein können. Daher solltet ihr wirklich alle Umstände berücksichtigen, die im Falltext aufgeführt sind („Der Fallsteller wird sich bei der Erstellung seines Falls etwas gedacht haben“). Jedes Detail kann, mag es anfangs auch noch so unwichtig erscheinen, kann für die rechtliche Beurteilung eine (entscheidende) Rolle spielen. Ihr sollte daher nicht schon frühzeitig eine vorschneller Auswahl treffen, sondern versuchen, alle relevanten Umstände zu erfassen. Natürlich enthält der Sachverhalt auch unwesentliche Angaben, die für eine rechtliche Beurteilung nicht relevant sind. Hierbei handelt es sich um Umstände, die dazu dienen, den Sachverhalt anschauliche und lebensnah zu gestalten. Ob ein Umstand für die Falllösung relevant ist, stellt sich oftmals erst im Rahmen der späteren juristischen Begutachtung heraus.

Wir empfehlen euch bei der (ersten) Aufnahme des Sachverhalts einen Ideenzettel und anschließend eine vorläufige Gliederung zu erstellen. Auf diesem Ideenzettel solltet ihr eure spontanen Ideen notieren. Beispielsweise Stichwörter („Weiterfresseschaden“, „Lockvogelproblematik“ oder „Mangelfolgeschaden“), bestimmte Paragraphen (§§ 211, 212 StGB, §§ 985, 812 BGB oder Art. 14 I GG) oder auch euch bekannte Streitstände („Abgrenzung Raub – Erpressung oder – Diebstahl“). Schreibt auf diesem Zettel einfach alles auf, was euch bei diesem ersten Brainstorming einfällt, streichen und filtern könnt ihr immer noch. „Die ersten Ideen sind meist die besten und richtig“. Achtet darauf, dass ihr Probleme notiert und erste Schwerpunkte setzt.

Habt ihr euren Zettel mit den ersten Ideen vor euch auf dem Tisch, versucht das Ganz in eine bestimmte Ordnung zu bringen – Ordnen der Sachverhaltsumstände. Das kann nach verschiedenen Gesichtspunkten gemacht werden:

- Ordnen nach (Handlungs-) Abschnitten

- Ordnen nach Personen

- Ordnen nach dem Begehren


Aufbereitung des Sachverhalts – erste Gliederung

Nachdem ihr den Ideenzettel angefertigt habt, kommt es nun darauf an, eine Gliederung/Skizze des Falles zu erarbeiten, an welcher ihr euch orientieren könnt und die für ein umfassendes Verständnis des Sachverhalts unabdingbar ist.

Bedient euch bei der Aufbereitung des Sachverhalts vor allem optischer Hilfsmittel:

  • Kenntlichmachen von Textpassagen, Stichworten oder Personen,
  • Anfertigung einer Fallskizze (Wie stehen die verschiedenen Personen zueinander)
  • Chronologischer Verlauf des Falles (Zeitstrahl)

Sachverhaltskontrolle

Ihr habt gesehen, wie wichtig es für die Fallbearbeitung ist, den Sachverhalt verstanden zu haben. Daher empfiehlt es sich in einem letzten (vorbereitenden) Schritt eine Selbstkontrolle durchzuführen – hab ich den Fall wirklich verstanden? Dabei solltet ihr euch zwei Fragen stellen: 1. Ist der Sachverhalt so wie ich ihn analysiert habe vollständig erfasst und 2. Klingt das was ich da gelesen und erarbeitet habe plausibel?


Ist das geschehen, kann es auch fast schon inhaltlich losgehen. Aber ihr solltet euch ruhig noch eine Minute gedulden und eine Sache nicht vergessen, einen Zeitplan. Unterschätzt nicht die Wichtigkeit eines solchen Zeitplans für das erfolgreiche Gelingen einer Hausarbeit!! Laut Bearbeiterhinweis stehen euch sechs Wochen zur Verfügung für die Fallbearbeitung. Macht euch klar, dass Hausarbeiten grundsätzlich nicht für sechs Wochen gedacht sind. Macht euch also nicht verrückt, wenn ihr nur vier Wochen veranschlagt (vier Wochen sind allerdings auch empfehlenswert!). Plant eure Zeit und teilt sie euch streng ein. Wann will ich mit welchem Aufgabenteil, mit welcher Aufgabe und insgesamt mit der Hausarbeit fertig sein. Plant das auch etwas großzügiger, um nicht unnötig in Stress zu geraten.

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