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Wann soll ich den Schwerpunkt machen?


By volkmar - Posted on 08 Oktober 2009

Viele Fragen sich, wann sie ihren Schwerpunktbereich machen sollen. Ab dem 7. Semester würde die Examensvorbereitung massiv leiden oder man würde gar den Freischuss sausen lassen, ab dem 5. hätte man nicht mal alle Übungen. Eine Übersicht der Möglichkeiten.


Früher konnte man seinen Schwerpunkt sowohl im Winter- als auch im Sommersemester beginnen. Dadurch waren wir als Studierende flexibler in der Studienplanung. Im Zuge der "Modularisierung" unseres Studienganges kann man nun nur noch im Winter beginnen. Vom Studienbüro empfohlen macht man somit seinen Schwerpunkt erst im 7. und 8. Semester. Das bringt Nachteile, doch auch die anderen Lösungen überzeugen nicht ganz. Daher eine Übersicht der Möglichkeiten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Option 1: Schwerpunkt im 7. und 8. Semester

Absolviert man wie vorgesehen seinen Schwerpunkt im 7. und 8. Semester, hat man ein entspanntes Hauptstudium. Man kann in Ruhe seine Übungen machen und verbringt das 6. Semester damit, eine propädeutische Seminararbeit als Übung für den Schwerpunkt zu schreiben. Die saftige Rechnung erhält man jedoch ganz am Ende: Wer seinen Freischuss wahrnehmen möchte, was man dringend machen sollte, hat nach der mündlichen Schwerpunktprüfung von Oktober bis April Zeit, sich fürs Examen fit zu machen. Schon immer besuchen Jurastudenten das Repetitorium mindestens ein Jahr lang vor dem Examen und anders geht es auch nicht. Der Stoff, der im ersten Staatsexamen verlangt wird, ist äußerst umfangreich und die Examensnote ist die Visitenkarte für das gesamte spätere Juristenleben. Diskutiert man mit Verantwortlichen am Fachbereich wird teilweise darauf verwiesen, man könne das Repetitorium doch einfach neben dem Schwerpunktstudium besuchen und zudem sei es ja sowieso nur eine Wiederholung des bereits Erlernten - nur entspricht das leider weder der Lehr- noch der Examensrealität. Wer sich bei Examenskandidaten erkundigt, wird schnell erfahren, dass jede Woche wieder neue Berge an Fällen und Materialien hinzukommen, die man kaum schafft, in zwei Semestern zu erklimmen. Und wer seinen Schwerpunkt ernst nimmt, wird im Zweifel sehr oft das Rep ausfallen lassen.

Ergebnis: der Schwerpunkt im 7. und 8. Semester stellt die wohl schlechteste Lösung für Schwerpunkt und Examen dar. Nur was soll man sonst machen?

Option 2: Schwerpunkt im 5. und 6. Semester

Zieht man den Schwerpunkt um ein Jahr vor, bleiben am Ende das 7., 8. und 9. Semester zur Vorbereitung auf das Staatsexamen. Viele Examenskandidaten empfehlen drei Semester zur Examensvorbereitung. Denn in den ersten beiden Vorbereitungssemestern kommen ständig Berge an Neuem hinzu, so dass einen die inhaltliche Nachbereitung fast vollständig einnimmt. Bleibt im Anschluss noch ein Semester zum ausschließlichen Klausurenschreiben und Wiederholen übrig, wird aus dem Examen sicherlich eine runde Sache.

Nur wird das Zeitproblem natürlich einfach vorverlagert. Die Verdichtung findet dann im 3. und 4. Semester statt. Man sollte dann im dritten Semester bereits die Klausuren in der Übung im Strafrecht mitschreiben. Das geht, weil im dritten Grundstudiums-Semester bereits alles im Strafrecht besprochen wurde und man auch im Anschluss gut die Hausarbeit in der Übung schreiben kann. Aber man hört auch immer wieder, dass es Professoren nciht gerne sehen. Im vierten Semester sollte man dann die Übung im Zivil- oder Öffentlichen Recht machen, was vor allem bedeutet, dass man sich parallel ausgiebig mit dem Sachen- bzw. Besonderen Verwaltungsrecht auseinandersetzen muss, da diese immer in den Übungen geprüft werden.

Wohl nur mit viel Stress schaffbar ist in dieser Konstellation wohl, alle Übungen vor dem Schwerpunkt abzuschließen. Dies jedoch auch nicht Voraussetzung zur Anmeldung. Die Übung kann problemlos auch noch ab dem 7. Semester gemacht werden, schließlich muss man da sowieso Klausurerfahrungen sammeln.

Nicht zu vergessen ist dabei auch, dass man sich im Schwerpunkt nur zur Studienabschlussarbeit anmelden darf, wenn man vorab die propädeutische Seminararbeit bestanden hat. Das Problem ist allerdings dadurch abgemildert, dass die Anmeldung zur Studienabschlussarbeit stets erst im ersten Schwerpunktsemester um den 20. Januar erfolgt. Es bleibt also auch so noch Zeit, die Seminararbeit parallel zum Schwerpunkt zu machen. Das ist in so fern nicht problematisch, als dass man sowieso ein Seminar im eigenen Schwerpunkt wählen sollte.

 Auch diese Variante ist somit nicht unproblematisch und bringt Doppelbelastungen hervor. Positiv ist dabei jedoch zu vermerken, dass die Doppelbelastungen in den unteren Semestern besteht, in Richtung Schwerpunkt und Examen hat man den Kopf dann aber deutlich freier.

Option 3: Auslandssemester einschieben

Eine weitere Variante, sich im Studium Luft zu verschaffen ist erstaunlicherweise, ein einzelnes Semester ins Ausland zu gehen. Wer etwa sein 4. Semester (Sommer) im wunderschönen Krakau verbringt, gilt für diese Zeit als beurlaubt. Nach der Rückkehr ist man im Wintersemester dann weiterhin als 4. Fachsemester (und 5. Hochschulsemester) geführt. Durch diese Regelung ist man somit im folgenden Winter, wenn die Kommilitonen alle im 7. Semester sind und ihren Schwerpunkt beginnen erst im 6. Fachsemester - der Schwerpunkt fällt somit auf das 6. und 7. Semester, so dass man am Ende noch das 8. und 9. Semester für das Unirep hat.

Die Frage ist natürlich, ob bei einem Auslandssemester das ganze wirklich eine Rolle spielen sollte. Zudem wollen viele die ins Ausland wollen wenn dann ein ganzes Jahr gehen. Wer sich für die Variante interessiert muss jedoch langfristig denken. Um den 15. Februar enden die Bewerbungsfristen für das folgende Wintersemester, um den 15. August für den folgenden Sommer.

Option 4: Schwerpunkt nach dem Staatsexamen

Erfahrungswerte werden erst nach und nach eintreffen von einer ganz anderen Variante: man kann auch zunächst den staatlichen Teil des Examens absolvieren und erst im Anschluss an die mündliche Prüfung mit dem Schwerpunkt beginnen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass man den Freischuss dann bereits nach dem 8. Semester ablegen muss. Ein bisschen kann man für diese Option auch systematische Erwägungen anbringen. Schließlich ist es im gesamten Jurastudium so, dass man zunächst denn allgemeinen Teil behandelt -der staatliche Teil- und im Anschluss zum besonderen Teil, dem Schwerpunkt übergeht.

Nachteil der Lösung könnte sein, dass die Motivation abnimmt, wenn man mit dem staatlichen Teil bereits 70 % seiner Note erreicht hat. Zudem hat sich wohl herausgestellt, dass die Ergebnisse im staatlichen Examen dadurch deutlich besser geworden sind, dass die Studierenden vorab bereits den Schwerpunkt abgeschlossen haben und somit den Prüfungs- und Zeitdruck bereits besser einschätzen können.

Fazit

Leider gibt es keine Patentlösung für den Studienverlauf. Jede Lösung hat Vor- und Nachteile, so dass diese jeder individuell abwägen muss. Wer ohnehin Lust hat, ein Jahr ins Ausland zu gehen, sollte Option 3 wählen, ansonsten scheint Option 2 zur Zeit die bestel Lösung zu sein - eine deutlich höhere Belastung in den unteren Semestern in Kauf zu nehmen, um in der wirklich relevanten Phase, dem Schwerpunkt und dem staatlichen Teil des Examens, durchstarten zu können und den Kopf frei zu haben: per aspera ad astra! ;-)