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Juristische Notenskala
Juristen finden sich nicht nur in Justiz und Verwaltung. Auch in der Wirtschaft und im Journalismus wimmelt es, jedenfalls in der Führungsetage, von Juristen. Ist es da nicht um so erschreckender, dass allesamt beeindruckend schlechte Noten hatten? Denn ein „gut“ oder „sehr gut“ wird in diesem Studiengang allenfalls mal im Grundstudium erteilt. Im schriftlichen Staatsexamen hat in dieser Kampagne (I/2010) niemand ein „sehr gut“ erhalten, und nur fünf Studenten ein „gut“. Wohlgemerkt von 636 Kandidatinnen und Kandidaten aus ganz Berlin und Brandenburg.
Die juristische Notenskala ist also speziell und lässt sich kaum vergleichen mit anderen Studiengängen, in denen oft eine „1,2“ die schlechteste Note im Kurs ist. Die folgende Tabelle soll zur Orientierung dienen:
|
Punkte: |
Bedeutung: |
Schulnote: |
Offizielle Begründung: |
Praxis: |
|
16–18 |
Sehr gut |
1 |
Besonders hervorragende Leistung |
Echte Rarität! |
|
13–15 |
Gut |
2 |
Erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen |
Sehr selten |
|
10–12 |
Vollbefriedigend |
2,5 |
Über den durchschnittlichen Anforderungen |
Für die „guten“ Studierenden |
|
7–9 |
Befriedigend |
3 |
In jeder Hinsicht durchschnittlich |
Guter Druchschnitt |
|
4–6 |
Ausreichend |
4 |
Leistung entspricht trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen |
Normaler Durchschnitt |
|
1–3 |
Mangelhaft |
5 |
Wegen erheblicher Mängel im Ganzen nicht mehr brauchbar |
Das trifft jeden mal |
|
0 |
Ungenügend |
6 |
Völlig unbrauchbare Leistung |
Unerfreulich … |
Kann ich mich gegen eine Benotung wehren?
Soweit man bei seiner Klausur oder Hausarbeit Bewertungsfehler entdeckt, besteht die Möglichkeit der Remonstration. Dafür muss man eine Gegenvorstellung zur Bewertung der Leistung verfassen. Dazu gibt es einen separaten Artikel auf dieser Seite.
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