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Juristische Notenskala


Juristen finden sich nicht nur in Justiz und Verwaltung. Auch in der Wirtschaft und im Journalismus wimmelt es, jedenfalls in der Führungsetage, von Juristen. Ist es da nicht um so erschreckender, dass allesamt beeindruckend schlechte Noten hatten? Denn ein „gut“ oder „sehr gut“ wird in diesem Studiengang allenfalls mal im Grundstudium erteilt. Im schriftlichen Staatsexamen hat in dieser Kampagne (I/2010) niemand ein „sehr gut“ erhalten, und nur fünf Studenten ein „gut“. Wohlgemerkt von 636 Kandidatinnen und Kandidaten aus ganz Berlin und Brandenburg.
Die juristische Notenskala ist also speziell und lässt sich kaum vergleichen mit anderen Studiengängen, in denen oft eine „1,2“ die schlechteste Note im Kurs ist. Die folgende Tabelle soll zur Orientierung dienen:

Punkte:

Bedeutung:

Schul­note:

Offizielle Begründung:

Praxis:

16–18

Sehr gut

1

Besonders hervorragende Lei­stung

Echte Rarität!

13–15

Gut

2

Erheblich über den durch­schnittlichen An­for­de­rungen

Sehr selten

10–12

Vollbefriedi­gend

2,5

Über den durch­schnitt­lich­en An­forderungen

Für die „guten“ Studierenden

7–9

Befriedigend

3

In jeder Hinsicht durch­schnitt­lich

Guter Druchschnitt

4–6

Ausreichend

4

Leistung entspricht trotz ih­rer Mängel durch­schnitt­lichen An­for­de­run­gen

Normaler Durchschnitt

1–3

Mangelhaft

5

Wegen erheblicher Män­gel im Ganzen nicht mehr brauch­bar

Das trifft jeden mal

0

Ungenügend

6

Völlig unbrauchbare Leis­tung

Unerfreulich …

 

Kann ich mich gegen eine Benotung wehren?

Soweit man bei seiner Klausur oder Hausarbeit Bewertungsfehler entdeckt, besteht die Möglichkeit der Remonstration. Dafür muss man eine Gegenvorstellung zur Be­wer­tung der Leistung verfassen. Dazu gibt es einen separaten Artikel auf dieser Seite.