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Hauptstudium


Im Hauptstudium lassen sich die Prüfungsleistungen in drei Bereiche untergliedern:

  1. Übungen und weitere Vorlesungen
  2. Schlüsselqualifikation und Fremdsprachenkompetenz
  3. Studium des Schwerpunktbereichs

Zur Frage, wann man die Übungen und wann den Schwerpunkt machen sollte, sei auf unseren speziellen Artikel zu der Frage hingewiesen.

1. Übungen und weitere Vorlesungen

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Ab dem vierten Semester befindet ihr euch im Hauptstudium. Dabei muss man die drei „großen“ Übungen in den drei Hauptfächern Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht bestehen, die aus Klausuren und je einer Hausarbeit bestehen. Daneben gibt es viele weitere Pflichvorlesungen in den Nebenfächern, die zwar keine Abschlussklausur haben, aber dennoch essentiell für das Examen sind.

2. Schlüsselqualifikation und Fremdsprachenkompetenz

Fremdsprachenkompetenz:
Während des Studiums habt ihr einen Schein in einer Fremdsprache zu erbringen (§ 5a Abs. 2 S. 2 DRiG). Dieser ist spätestens vor dem Ablegen der letzten universitären Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich der Universität vorzulegen (§ 5 Abs. 3 JAG). 

Über ads Angebot der FU hinaus habt ihr aber auch die Möglichkeit an der HU Berlin oder Uni Potsdam einen fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Sprachkurs oder Veranstaltung zu besuchen.

Wenn Ihr Euch dafür interessiert und Euch über das Kursangebot informieren wollt, dann durchstöbert doch mal die Web-Sites der beiden Unis. Dort findet Ihr die gesamten Vorlesungsverzeichnisse online. Über das Anerkennen der an der HU oder Uni Potsdam abgelegten Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss, daher fragt am besten noch einmal vor Kursbeginn im Prüfungsbüro der FU nach!

Schlüsselqualifikation:

Schlüsselqualifikationen sind Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. bei den Schlüsselqualifikationen genügt es, wenn sie bis zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen beim GJPA vorliegen.

3. Schwerpunkt

 s. im Bereich Schwerpunkstudium