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Die Schwerpunktbereiche


Schließlich landet man im 7. Semester im universitären Schwerpunkt, der immerhin bereits 30 % der späteren Examensnote ausmacht. Welchen der sieben Schwerpunkte man wählt, kann man ganz nach Interessenlage entscheiden. Einzig bei der Frage, wann der Schwerpunkt zu absolvieren ist, gehen die Meinungen stark auseinander. Viele trauen es sich nicht zu, wie von der neuen Studienordnugn vorgesehen bereits nach einem Semester Vorbereitung (9. Semester) in den Examens-Freischuss zu gehen. Daher versuchen viele, den Schwerpunkt vor- oder nachzuverlegen.
Da das an dieser Stelle aber zu speziell ist, soll hier nur auf die Problematik hingewiesen sein. Eine ausführliche Darstellung findet sich im speziellen Artikel zu der Frage.

 

Schwerpunktbereiche (mit Link zur Fachbereichsseite):

Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts
Schwerpunktbereich 2: Verbraucherprivatrecht, Absatzmittlerrecht und Privatversicherungsrecht
Schwerpunktbereich 3: Wirtschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht
Schwerpunktbereich 4: Arbeits- und Versicherungsrecht
Schwerpunktbereich 5: Strafrechtspflege und Kriminologie
Schwerpunktbereich 6: Staatliche Entscheidungsfindung und ihre Kontrolle
Schwerpunktbereich 7: Die Internationalisierung der Rechtsordnung

Weitere Infos zu den Schwerpunktbereichen unserer Uni findet ihr auf der Fachbereichsseite.